Artikel aus der Mitteldeutschen Zeitung vom 02.01.1999
Suche im Bauerngraben
Wie sich Natur und Ämter „verschworen“
Roßlaer wollten in den 30er Jahren eine eigene Besucherhöhle bauen
Roßla/MZ/sro. Mitte der 30er Jahre startete die Baugesellschaft Roßla ein einzigartiges Projekt: In dem seit 1932 wasserlosen Bauerngraben sollte nach einer Höhle gesucht werden, um diese für Besucher zu erschließen. Die Betriebsleiter Erich Hartmann und Dietrich Abendroth legten dazu im September 1934 der Gemeinde Roßla einen Vertragsentwurf vor zur „Erschließung einer Naturhöhle im Bauerngraben“. Als Baubeginn war der 1. November des Jahres vorgesehen. Der Beschluß über diesen Vertrag wurde allerdings von den Gemeindevertretern vorerst zurückgestellt.
In der Zwischenzeit erfuhr auch der Direktor der staatlichen Stelle für Naturdenkmalpflege in Preußen, Prof. Dr. Walter Schönichen, von dem Roßlaer Projekt. Er äußerte seine Bedenken gegenüber dem Regierungspräsidenten in Merseburg. Schönichen versuchte, die Erschließung der Höhle zu verhindern, weil es sich beim Bauerngraben um „eines der hervorragenden Naturdenkmäler des ganzen Regierungsbezirkes“ handele. „Auf jeden Fall würden die geplanten Arbeiten den Naturdenkmalswert des Sees zerstören“, hieß es in der Begründung.
Aus dem nun folgenden umfangreichen Schriftwechsel geht hervor, daß die Gemeinde Roßla nicht daran denke, etwa den Naturdenkmalwert des Sees zu zerstören. Geplant sei lediglich, an der früheren Einlaufstelle des inzwischen versiegten „Glase-“ Baches einen Stollen vorzutreiben. Außerdem sei es „keineswegs abträglich für das Gebiet, dagegen aber wertvoll für die wirtschaftliche Lage der von mir betreuten Gemeinde“, schrieb der Roßlaer Gemeindevorsteher Patzschke dem Direktor der staatlichen Stelle für Naturdenkmalpflege in Berlin-Schöneberg. Außerdem führte er an: „Ja ich behaupte und glaube, dass wir damit der geologischen Wissenschaft sogar einen Dienst erweisen, die meines Erachtens nicht recht wissen, woran sie mit dem Bauerngraben eigentlich ist!
Noch im Oktober stattete der Provinzialkommissar für Naturdenkmalpflege in der Provinz Sachsen, Museumsdirektor Bogen aus Magdeburg, dem Bauerngraben einen Besuch ab. In dem offiziellen Protokoll heißt es darüber: „An der Südseite wurden vier Ausflußlöcher festgestellt, das westliche davon sollte zur Herstellung eines Höhleneinganges benutzt werden. Zu diesem Zwecke ist es nötig, dass der Ablauf des westlichen Loches in einer Länge von etwa 250 Meter nach Osten verlegt wird.“ Alle Beteiligten waren sich darin einig, daß sich keine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ergibt. Herr Bogen und der Bürgermeister stimmten schließlich darin überein, daß die Schaffung des Stollens und das Finden einer Höhle das Gebiet erst zum Naturdenkmal aufwerte, beziehungsweise bereichern würde.
Davon war aber die staatliche Stelle für Naturdenkmalpflege in Berlin nicht überzeugt und wollte den Bauerngraben unter Naturschutz stellen. In der Folge stattete auch Schönichen dem Bauerngraben einen Besuch ab. Vor Ort konnte man ihn von dem Vorhaben überzeugen. Er war ebenfalls nun der Meinung, daß „kein wesentlicher Eingriff in die natürliche Beschaffenheit geplant“ sei.
Am 3. Dezember 1934 beantragte die Gemeinde Roßla die Erteilung der vorfristigen Bauerlaubnis, „damit Arbeitslose dann sofort wieder in Arbeit und Brot gebracht werden können“. Sie wurde aber nicht erteilt.
Auch die Preußische Geologische Landesanstalt interessierte sich inzwischen für das Vorhaben und schickte im Januar 1935 den Geologen Dr. Schröder nach Roßla. Jener verfaßte eine umfangreiche Stellungnahme zur Situation am Bauerngraben und wies auf die hohe Bedeutung für die wissenschaftliche Forschung hin, war doch das Phänomen der Füllung und Leerung des Beckens damals noch nicht geklärt.
Im März 1935 bekam die Baugesellschaft endlich die Genehmigung für den Vortrieb des Stollens vom Regierungspräsidenten füllte sich der Bauerngraben aber wieder mit Wasser, und so konnte der Bürgermeister Patzschke im Juli nur melden, „daß man bisher mit den Arbeiten nicht beginnen konnte, da sich an der beabsichtigten Stelle wieder größere Wassermassen angesammelt hätten“. Diese Situation hielt das ganze Jahr über an. Im Oktober bat Hartmann um Verlängerung der Genehmigung für ein Jahr, „da der Glasebach starke Wassermengen zuführte und den Bau gefährdete“.
Erst Anfang Februar 1936 wurden die Vorarbeiten zur Erschließung der Höhle endlich aufgenommen. Bereits im September mußten jedoch alle Arbeiten wegen „zu großen Wasserdranges“ eingestellt werden. Es kam aber noch schlimmer: Das Becken füllte sich im Januar 1937 vollständig mit Wasser, und der bis dahin schon etwa 40 Meter tief in den Felsen vorgetriebene Stollen wurde ebenfalls geflutet. Die erhofften großen Hohlräume, die man den Besuchern zeigen wollte, hatte man bis dahin noch nicht entdeckt.
Im Lauf des Jahres 1937 beantragte der Bezirksbeauftragte für Naturschutz wieder die Unterschutzstellung des Gebietes. Die Gemeinde Roßla war natürlich dagegen, denn man glaubte noch immer an den Erfolg der Arbeiten der Baugesellschaft und erhoffte sich von der Höhle einen immensen Aufschwung im Fremdenverkehrswesen. Man bat um Aussetzung des Verfahrens bis zum Ende der Erschließungsarbeiten. Bereits im Juni wollte die Baugesellschaft die Arbeiten fortsetzen, aber erst im September ging das Wasser zurück.
Zu einer Wiederaufnahme der Arbeiten kam es nicht mehr. Der Kreisbeauftragte für Naturschutz stellte im Mai 1938 folgenden Sachverhalt fest: „Das Gestein über dem Stollen war niedergesunken und man vermutete, daß er zusammengebrochen war.“ Im Becken lagen noch die verrostete Winde, das Förderseil und die über die gesamte Fläche verstreuten Teile der Baubude. Im September gleichen Jahres forderte die Gemeinde die Baugesellschaft auf, das Gebiet zu räumen und alle Reste zu entfernen. Diese aber ließ sich Zeit damit. Mehrfach mußte noch die Rückverlegung des Glasebaches angemahnt werden. Erst im April 1939 konnte der Bürgermeister den Abschluß aller Arbeiten an den Landrat melden.
Damit hatte das Projekt der Roßlaer, neben Uftrungen und Questenberg ebenfalls eine Besucherhöhle zu schaffen, ein Ende gefunden. Die Unterschutzstellung des Bauerngrabens verzögerte sich durch den nachfolgenden Krieg erheblich. Erst am 30. März 1961 wurde das gesamte Gebiet mit einer Fläche von 62 Hektar unter Naturschutz gestellt.